Gute Bremsen und eine funktionierende Beleuchtung sind ein absolutes MUSS! Der Gesetzgeber macht eine Reihe von Vorgaben, die ein verkehrssicheres Fahrrad erfüllen muss und ohne die es im Straßenverkehr nicht genutzt werden darf.

Vorgeschrieben sind:

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse)
  • eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte
  • eine Lampe (vorne)
  • ein weißer Reflektor (vorne)
  • ein rotes Rücklicht
  • ein roter Reflektor (hinten). Rücklicht und Reflektor können integriert sein. Ein zweiter Reflektor ist ratsam, seit Juli 2017 aber nicht mehr vorgeschrieben).
  • vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Speichenreflektoren (an allen Speichen!)
  • rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind
  • Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.

Ohne diese Ausstattung darf ein Rad nicht im Verkehr gefahren werden. Die Beleuchtung muss auch tagsüber funktionieren, die Rückstrahler müssen immer vollständig sein.

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„Muss“ und „Sollte“ für ein verkehrssicheres Fahrrad


Beleuchtung

Die Beleuchtungsanlage ist besonders störanfällig: Kabelverbindungen können reißen, Glühbirnen durchbrennen, der Dynamo schwer laufen oder ausfallen, Akku oder Batterie leer sein. Deshalb sind die beiden Speichenrückstrahler pro Rad sowie der vordere und hintere Rückstrahler so wichtig. Sie garantieren ein Minimum an Sichtbarkeit, auch bei ausgefallener Beleuchtung oder Radstillstand.

Scotchlite Speichenreflektoren (der Firma 3M) sind ebenfalls zugelassen und können anstelle der Katzenaugen oder des retroreflektierenden weißen Streifens verwendet werden: Bedingung ist, dass alle Speichen einen Reflektor haben.

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Aus keiner Richtung zu übersehen – Speichenreflektoren

Empfehlenswert sind ferner:

  • ein Kettenschutz, damit keine Kleidung in die Kette gerät und Stürze verursacht
  • ein Gepäckträger
  • Schutzbleche vorn und hinten
  • eine Gangschaltung
  • ein Fahrradständer
  • für jüngere Kinder ein Sicherheitslenker mit weichen, verdickten Enden zum Schutz vor Sturzverletzungen

Einstellung von Sattel und Lenker bei Kindern

Der Sattel muss auf die Größe des Kindes eingestellt sein! Kinder in den ersten beiden Klassen müssen aus Sicherheitsgründen mit beiden Füßen den Boden erreichen, wenn sie auf dem Sattel sitzen. Danach reicht es, mit beiden Fußspitzen gleichzeitig den Boden zu erreichen. Für Kinder ab ca. 10 Jahren gilt die Regel mit den beiden Füßen nicht mehr.

Der Lenker wird relativ hoch eingestellt, damit das Kind möglichst aufrecht sitzt; am besten etwas höher als der Sattel. Die aufrechte Haltung erleichtert das Umsehen und verschafft mehr Überblick. Zudem ist sie besser für den Rücken. Rennradlenker sind für Grundschüler ungeeignet.

Verkehrssicheres Fahrrad Radfahrausbildung Einstellung Sattelhöhe

Bis zum 4. Schuljahr: Beide Fußspitzen müssen den Boden berühren.