Das Gefahrenbewusstsein entwickelt sich nur langsam. Die ersten Jahre ist es gar nicht vorhanden. Erstes Gefahrenempfinden stellt sich mit 5 oder 6 Jahren ein. Da das Bewusstsein über Gefahren eine unabdingbare Voraussetzung für die selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr ist, sind Kinder bis zu diesem Alter meist in Begleitung unterwegs. 

Die Entwicklung des Gefahrenbewusstseins lässt sich in drei grundlegende Phasen unterteilen:

a) Akutes Gefahrenbewusstsein

Mit ungefähr 6 Jahren verfügen Kinder über ein akutes Gefahrenbewusstsein. Sie erkennen eine gefährliche Situation erst, wenn sie eingetreten ist. Zeit zum Handeln bleibt kaum mehr.


b) Vorausschauendes Gefahrenbewusstsein

In der zweiten Phase, die mit 8 Jahren einsetzt, erkennt ein Kind eine Gefahr zunehmend im Vorfeld. Es kann sich die weitere Entwicklung einer Situation vorstellen und hat die Möglichkeit, noch Einfluss auf das Geschehen zu nehmen.

Gefahrenbewusstsein Straßenverkehr Kinder Grundschule Antizipation Vorbeugen Handeln

Komplexe Herausforderung: Das Mädchen hat „Grün“, der abbiegende Pkw auch.


c) Vorbeugendes Gefahrenbewusstsein

Vorbeugendes Gefahrenbewusstsein entwickeln Kinder in der Regel erst mit 9 oder 10 Jahren. Sie können nun bewusst so handeln, dass mögliche Gefahren gar nicht erst eintreten.

Um einigermaßen sicher am Verkehr teilzunehmen, muss ein Kind mindestens die Stufe des vorausschauenden Gefahrenbewusstseins erreicht haben. Es muss lernen, dass unterschiedliche Verkehrsmittel spezifische Gefahren mit sich bringen. Die Erfahrungen, die ein kleiner Junge als Fußgänger gemacht hat, nutzen ihm auf dem Fahrrad wenig.