Kinder dürfen im Auto nur in geeigneten Kindersitzen mitgenommen werden. Sie erhöhen die Sicherheit der kleinen Mitfahrer, wenn Fehler beim Einbau und Anschnallen vermieden werden und die Kinder auf allen Strecken gesichert sind. Wir haben die wichtigsten Informationen zu Kinderrückhaltesystemen für Sie zusammengestellt.

Bis wann müssen Kinder einen Kindersitz haben?

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten nur mitgenommen werden, wenn eine amtlich genehmigte und für das jeweilige Kind geeignete Rückhalteeinrichtung benutzt wird.


Unterschätzte Gefahr

Bei Verkehrsunfällen denken die meisten an auf die Fahrbahn laufende Kinder, kaum jemand an Unfälle im Auto. Ein Irrtum! Nirgendwo im Straßenverkehr sind Mädchen und Jungen unter 6 Jahren so gefährdet wie im elterlichen Wagen. 57,6 Prozent der verunglückten Kinder in diesem Alter saßen 2020 im Auto.

Speziell auf Kurzstrecken nehmen es Eltern manchmal nicht so genau. Doch schon bei geringem Tempo kann abruptes Bremsen gravierende Folgen haben. Seien Sie auf allen Strecken konsequent.

Der bekannte und beliebte Moderator Willi Weitzel („Willi wills wissen“) erklärt Kindern, warum es so wichtig ist, sich immer anzuschnallen.

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Mehr Informationen

Welcher Sitz für welches Kind?

Ein Kindersitz muss nach den Prüfvorschriften ECE-R 44-04, ECE-R 44-03 oder UN/ECE-R 129 getestet und zugelassen werden.


Kindersitze nach der Prüfnorm ECE 44-04

Die Sitze werden nach Gewicht des Kindes in fünf Gruppen eingeteilt. Die Altersangaben sind grobe Richtwerte.

Gruppe Gewicht Alter
Gruppe 0 0–10 kg bis ca. 9 Monate
Gruppe 0+ 0–13 kg bis ca. 18 Monate
Gruppe I 9–18 kg 9 Monate bis ca. 4 Jahre
Gruppe II 15–25 kg 4 bis 7 Jahre
Gruppe III 22–36 kg 7 bis 12 Jahre
  • Babys bis zum Alter von 9 Monaten müssen rückwärts gerichtet befördert werden. Sinnvoll ist es, sie mindestens 18 Monate auf diese Weise mitzunehmen.
  • Auch für Kleinkinder sind rückwärts gerichtete Sitze (Reboardsitze) zu empfehlen.
  • Der Vorteil: Bei einem Aufprall wird das Kind mit seinem ganzen Körper in den Sitz oder die Babyschale gedrückt. So werden Kopf, Hals und Rücken auch bei schweren Auffahrunfällen bestmöglich geschützt – bei Frontal- wie bei Seitenkollisionen. Die Halswirbelsäule und die Muskulatur sind bei Säuglingen und Kleinkindern noch extrem schwach und instabil, sie wären den Belastungen eines Aufpralls nicht gewachsen.
  • Achtung: Verwenden Sie Babyschalen und Reboardsitze nur bei deaktiviertem Beifahrer-Airbag! Wenn Sie sich nicht sicher sind, setzten Sie das Kind auf die Rückbank.

Rückwärts gerichtet = sicher! Foto: Maxi-Cosi

  • Babyschalen dürfen nur benutzt werden, so lange der Hinterkopf des Kindes vollständig durch die Rückenlehne geschützt ist.
  • Sitze der Gruppe 1, bis der Kopf des Kindes über die Rückenlehne hinauswächst.
  • Bei größeren Kindern bis 12 Jahre sind Sitzerhöhungen mit Rückenlehne sinnvoll.
  • Wenn Kinder vorne sitzen, sollte der Beifahrersitz ganz nach hinten geschoben werden, um Zusammenstöße mit dem Airbag zu vermeiden.
  • Kinder dürfen nicht zu früh in eine höhere Gruppe wechseln.
  • Alte, nach ECE-R 44-01 oder 44-02 geprüfte Sitze dürfen nicht mehr verwendet werden.

Wie erkenne ich ein ECE-Prüfzeichen?

Ece Prüfzeichen Kindersitz Kinderrückhaltesystem

Auf dem ECE-Etikett stehen alle wichtigen Angaben über den Sitz.

Auf dem orangefarbenen ECE-Etikett finden Sie folgende Angaben:

  • Name
  • ECE–R 44 (wenn -04 fehlt, dann vergleichen Sie die Prüfungsnummer)
  • „universal” (= Kategorie, nach der der Sitz zugelassen ist, in diesem Fall für fast alle Pkws und Sitze geeignet)
  • das zulässige Gewicht des Kindes (hier 0–13 kg)
  • „Y“ ( = dieser Kindersitz hat einen 5-Punkt-Gurt mit Schrittgurt)
  • ein eingekreistes E mit einer Zahl ( E steht für europäisches Prüfzeichen, die Zahl jeweils für ein Land, 1 für Deutschland usw.)
  • Zulassungsnummer/Prüfnummer (sollte mit 04 beginnen, da dies der neueste Stand ist)
  • Name des Herstellers

ISOFIX

Wählen Sie, wenn möglich, einen ISOFIX-Sitz. Sie werden direkt an der Karosserie des Autos befestigt, wodurch es kaum noch Montageprobleme gibt. Neuere Pkws sind alle ISOFIX-tauglich.


Kindersitze nach der Prüfnorm UN/ECE-R 129

I Size Logo 124

i-Size-Sitze orientieren sich an der Größe, nicht mehr am Gewicht. Foto: Maxi-Cosi

Seit Juli 2013 gilt zusätzlich die neue i-Size-Regelung. Sie soll langfristig die ECE-R 44-Vorschrift ablösen. Die Testanforderungen sind höher und verbessern die Sicherheit. Solche Sitze finden zunehmend mehr Verbreitung. Um sie zu montieren, müssen die Sitzplätze eine entsprechende „i-Size“-Kennzeichnung haben. Sie passen auch in die meisten Autos mit ISOFIX. Nehmen Sie zum Kauf Ihren Wagen mit.

Das ist neu:

  • Der Sitz wird nach Größe (und Alter) des Kindes bestimmt, nicht nach Gewicht.
  • In i-Size-zertifizierten Kindersitzen müssen Kinder mindestens bis zum Alter von 15 Monaten rückwärts transportiert werden.
  • Ein Seitencrashtest ist Pflicht.
  • Es gibt keine verbindliche Klasseneinteilung mehr, die Hersteller legen die jeweilige Minimal- und Maximalgröße selbst fest.

Fehler reduzieren die Sicherheit

Kindersitze schützen nur, wenn sie richtig angebracht sind. Einbaufehler oder fehlerhaft montierte Sitze sind Gefahrenquellen. Probieren Sie vor der Anschaffung den Einbau des gewünschten Sitzes in Ihrem Wagen aus, denn die Montage ist von Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden. Am sichersten sind ISOFIX-Systeme und i-Size-Sitze.

Weitere typische Fehler: Die Gurte am Kind sind zu locker eingestellt oder werden falsch geführt (z.B. Schultergurt unter dem Arm).


Lassen Sie Ihre Kinder mit aussuchen

Für Kinder muss Anschnallen selbstverständlich sein. Sie machen es umso lieber, wenn sie den Sitz mit aussuchen dürfen.


Gebrauchte Kindersitze?

Kann man guten Gewissens gebrauchte Sitze verwenden? Ja, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen in einem guten Zustand sein.
  • Sie müssen den gültigen Prüfnormen entsprechen (UN/ECE-R 129, ECE-R 44-04 oder ECE-R 44-03).
  • Sie dürfen nicht zu alt sein. Nach ECE-R 44-01 oder 44-02 geprüfte Sitze dürfen nicht mehr verwendet werden.
  • Sie müssen unfallfrei sein.
  • Sie müssen zum Auto passen.
  • Zubehör und die Bedienungsanleitung sollten vorhanden sein.

Sind diese Kriterien erfüllt, kann ein gebrauchter Sitz bedenkenlos genutzt werden. Wir raten, ihn nur von Bekannten oder Verwandten zu erwerben. Kennen Sie den Verkäufer nicht, ist nicht auszuschließen, dass der Sitz bereits in einen Unfall verwickelt war.