Skaten ja, aber wo? Exklusive Skatestrecken und -plätze gibt es selten. In den meisten Städten sind nur wenige Flächen exklusiv zur Nutzung durch Skater ausgewiesen. Dennoch lassen sich überall geeignete Fahrmöglichkeiten finden.
Thema: Kriterien für Fahr- und Übungsräume, die von Inlineskatern genutzt werden können
Ziel: Die Schüler lernen Kriterien zu geeigneten Spiel- und Übungsräumen kennen.
Zeit: 90 Minuten
Eine Auswahl potenziell nutzbarer Flächen
Öffentliche und private Parkplätze
Hier gilt in der Regel die StVO. Bei privaten Parkplätzen oder Parkhäusern ist zuerst eine Genehmigung des Eigentümers einzuholen. Zur Beurteilung der Eignung mögen die unten aufgeführten Kriterien für Freiflächen dienen. Viele Skategruppen nutzen Parkplätze als Trainingsgelände.
Wege um Seen/Talsperren oder in Parks
Für schulische Ausflüge oder erste Schritte im Verkehr bieten sich Skatern oft gut asphaltierte Wege um Seen oder Talsperren an. Es gibt etliche sog. „Inlineskate-Guides”, die geeignete Strecken vorstellen. Und natürlich gibt es unzählige Informationen im Internet.
Schulhöfe
Auch Schulhöfe kommen bei geeigneter Oberfläche infrage. Asphaltierte Flächen haben oft Haftungseigenschaften, die der Verkehrsrealität nahekommen. Kleine „Stolperstellen“ oder wechselnde Beläge sind kein Nachteil, müssen die Schüler doch auch auf der Straße Kanaldeckel, Bordsteinkanten, wechselnde Beläge oder Hindernisse bewältigen oder umfahren. Oft finden sich auf Schulhöfen auch kleine überdachte Foyers mit glattem Fliesenboden. Auch dies ist realitätsnah. Die Schüler „erfahren“, welche gravierenden Auswirkungen der Untergrund auf ihren Bremsweg, ihre Kurvenradien und Ausweichmanöver hat. Steht ein solches Foyer zur Verfügung, hat man bei Regen eine Ausweichmöglichkeit für Fahrübungen.
Rollschuhbahnen
Rollsportvereine öffnen ihre Rollschuhbahn mittlerweile auch für Skater. Der Belag ist meist optimal. Allerdings verbieten die meisten Betreiber Bremstechniken wie den Power-Slide, damit der Belag keinen Schaden nimmt. Erfragen Sie vorab die Bedingungen.
Stillgelegte Flugplätze
Glücklich der Skater, der in der Nähe einen stillgelegten Flugplatz hat! Ist Skaten erlaubt, steht ein optimales Trainingsgelände zur Verfügung. Sehr breite, gut geteerte Flächen laden zum Fahren, Spielen und Üben ein. In manchen Städten gibt es kleine Flugplätze, die schon früh am Tage den Flugverkehr einstellen. Eine Nachfrage beim Betreiber, ob vor Einbruch der Dunkelheit Skaten gestattet werden könnte, kann lohnend sein.
Jugendverkehrsschulen
In vielen Städten und Gemeinden können Jugendverkehrsschulen teilweise auch für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Die örtliche Verkehrswacht oder die Polizei weiß, ob eine außerschulische Nutzung möglich ist.
Verkehrsübungsplätze
Ebenfalls ein gutes Trainingsgelände. Voraussetzung ist, dass sie zum fraglichen Zeitpunkt nicht anders genutzt werden. Die Schüler skaten auf einer den öffentlichen Straßen nachempfundenen Fläche. Bestehen Bedenken, sollte die Nutzung des Geländes vorher mit den Schülern durchgesprochen werden.
Kriterien zu Nutzung von Freiflächen
- Ist die Nutzung des Geländes zulässig bzw. ohne Störung der Anlieger möglich?
- Liegt ggf. ein Einverständnis des Eigentümers vor?
- Sind geeignete Pausenplätze und Toiletten vorhanden?
- Sind die Gestalt und Oberflächenbeschaffenheit des Geländes geeignet? Als ideal erweisen sich wechselnde Beläge und kleine Bodenunebenheiten, ein leichtes Gefällstück mit ausreichenden Ausrollzonen, Bordsteinkanten, ein angrenzendes Rasenstück und eine absicherbare Treppe.
- Ist das Gelände vom öffentlichen Verkehrsraum deutlich getrennt? Sind Pkw-Zufahrten einsehbar oder absperrbar?
- Ist der Belag frei von Gefahrenstellen bzw. können diese kenntlich gemacht oder abgesperrt werden? (Scherben, Splitter, Öl- oder Benzinlachen, tiefe Löcher, Gulli-Gitterdeckel, stark verschmutzte Teilbereiche, Abhänge oder steile Treppen)
Viele Schüler kennen geeignete Flächen und Plätze in ihrem Wohnumfeld. Bei der Stadtteilberollung können mögliche Flächen nach den im Kurs aufgestellten Kriterien gesucht werden. Dabei werden sowohl die fahrtechnische Eignung als auch Sicherheitsaspekte (Trennung von Verkehrsräumen, Abwesenheit motorisierten Verkehrs usw.) einbezogen. Möglich sind auch Erkundigungen bei Vertretern der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, bei Kinderbüros oder der Polizei.