Mit dem Schulbus oder mit einem Linienbus zur Schule zu fahren, ist für die meisten Schüler belastend. Volle Busse können zu Konflikten und aggressivem Verhalten führen. Auch die Busfahrer sind einer hohen Belastung ausgesetzt. Sie müssen auf den Verkehr achten, den Fahrplan einhalten und sich ggf. um laute, störende oder randalierende Schüler kümmern. Dies lässt sich mit Hilfe der Schulbusbegleiter und Schulbusbegleiterinnen verbessern.
Spezifische Herausforderungen
Jede Teilnahme am Straßenverkehr ist auch mit Gefahren verbunden. Der Bustransport ist zwar sehr sicher, wartet aber mit einigen ganz spezifischen Gefahren auf, etwa dem Drängeln und Stoßen an der Haltestelle, dem Überqueren der Fahrbahn vor oder hinter dem Bus, ohne auf den Verkehr zu achten, usw.
Schulbusbegleiterinnen und -begleiter können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Sicherheit zu erhöhen. Die Schüler fahren angstfreier, es wird weniger gedrängelt, vermehrt auf den Sitzplätzen gesessen, es werden weniger Sitze beschmiert oder aufgeschnitten und seltener an den Haltestellen die Fahrbahn ohne Absicherung überquert. Kurz: Es lohnt sich für alle Beteiligten, Schulbusbegleiter auszubilden und einzusetzen.
Rechtliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
In den meisten Bundesländern existieren für die Ausbildung von Schulbusbegleiter folgende Regeln:
- Schulbusbegleiter sollen mindestens 13 Jahre alt sein,
- sie sollen die nötige „soziale Reife“ mitbringen,
- ihre Bereitschaft muss auf Freiwilligkeit beruhen,
- die Erlaubniserklärung der Eltern muss vorliegen.
Als weitere Voraussetzungen sind unbedingt zu empfehlen:
In der Schule muss ein Ansprechpartner (Schulleitung oder für die Ausbildung ernannte Lehrer) vorhanden sein.
Ansprechpartner bei der Polizei, der Verkehrswacht, der Verkehrsgesellschaft sollten informiert werden.
Das Projekt sollte in das Schulprogramm der jeweiligen Schulen eingebunden werden. Empfehlenswert ist auch die Einbindung aller Schulen, deren Schülerinnen und Schüler mit den gleichen Bussen bzw. Bahnen fahren.
Die Schüler sollten im Alter von 13 bis 16 Jahren sein, also in Jahrgangsstufe 7–10.
Die Schulbusbegleiter erhalten sowohl über die Ausbildung als auch über ihre Tätigkeit ein Zertifikat sowie eine entsprechende Bemerkung im Zeugnis.
Die Schulbusbegleiter sollten bei ihrer Tätigkeit erkennbar, allerdings nicht uniformiert sein (Jacke, Umhang, Armband, Mütze, Ausweis, Schlüsselband mit Anhänger, Button). Es ist ratsam, vor der Anschaffung die Jugendlichen zu befragen, da von außen „aufgezwungene“ Erkennungsmerkmale unter Umständen nicht akzeptiert und daher nicht genutzt werden.
Persönliche Voraussetzungen für Schulbusbegleiterinnen und -begleiter
Nicht unbedingt konforme und ruhige Schüler eignen sich besonders gut als Schulbusbegleiter. Wichtige Eigenschaften sind Selbstbewusstsein und Durchsetzungsfähigkeit. Gute Erfahrungen wurden mit den Schülern gemacht, die selbst aus sogenannten Randgruppen mit Problemhintergrund kommen. Zusammenfassend können die unten stehenden Eigenschaften als persönliche Voraussetzung formuliert werden. Bei vielen Schülern bilden sich diese Eigenschaften allerdings erst während ihrer Tätigkeit als Schulbusbegleiter klar heraus.
Persönliche Kompetenzen
- Verantwortungsbewusstsein
- Aufgeschlossenheit
- Bestimmtheit
- Zivilcourage
Fachliche Kompetenzen
- Kenntnisse der „nichtverletzenden Ärgermitteilung“
- Anwendung von Konfliktlösungsstrategien
- Deeskalationskenntnisse
Soziale Kompetenzen
- Freundlichkeit
- Höflichkeit
- Teamfähigkeit
Betreuung
Das Projekt „Schulbusbegleiter“ erfordert eine feste und kontinuierliche Betreuung durch einen beauftragten Lehrer unter angemessener Einbeziehung der an der Ausbildung beteiligten Institutionen.
Die Verkehrswacht kann in Absprache mit der Verkehrsgesellschaft und/oder dem Busunternehmen die Schulbusbegleiter zu einem Treffen mit Essen und Getränken, zu einem Ausflug oder auch zu einem Wettbewerb einladen.
Knowhow der Kursleiter
Je nach Projektstatus kann die Ausbildung der Jugendlichen durch Projektleiter und Trainer der jeweiligen Verkehrsgesellschaft, Polizeibeamte, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagogen oder Beauftragte der jeweiligen Verkehrswacht erfolgen. Das Angebot sollte von Personen durchgeführt werden, die über Erfahrungen in der Jugendarbeit bzw. in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verfügen und gute Methodenkenntnisse besitzen.