Moped, Mokick und Roller auf einen Blick
Mindestalter | 16 Jahre |
Fahrerlaubnisklasse | Führerscheinklasse A1 |
Motorleistung | bis 11 kW |
Hubraum des Motors | 125 cm³ |
Verhältnis Leistung/Leermasse | bis 0,1 kW/kg |
Ausbildung | Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule |
Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung |
Kennzeichen | Nummernschild |
Helmpflicht | ja |
Eingeschlossene Klassen | AM |
Der Erwerb der Führerscheinklasse A1
Ausbildung
Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse A1 ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschule.
- Für die Theorie sind 12 Doppelstunden (à 90 Minuten) Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.
- In der Praxis erfolgt eine Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Erwerbers ab. Verpflichtend sind 5 Fahrstunden (à 45 Minuten) Überland (Bundes- oder Landstraße), 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.
Prüfung
- In der theoretischen Prüfung muss der Prüfling einen Testbogen mit 30 Fragen (20 Grundstoff, 10 Zusatzstoff) beantworten. Ab 11 Fehlerpunkten hat er die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.
- Die fahrpraktische Prüfung dauert mindestens 45 Minuten und findet innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen statt. Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung gemacht werden.
Benötigte Unterlagen und Nachweise
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über einen Sehtest
- Nachweis über einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Geburtsurkunde