Mittelschwere Motorräder auf einen Blick
Mindestalter |
18 Jahre |
Fahrerlaubnisklasse |
Führerscheinklasse A2 |
Motorleistung |
bis 35 kW |
Hubraum des Motors |
125 cm³ |
Verhältnis Leistung/Leermasse |
mehr als 0,2 kW/kg |
Ausbildung |
Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule |
Prüfung |
Theoretische und praktische Prüfung |
Kennzeichen |
Nummernschild |
Helmpflicht |
ja |
Eingeschlossene Klassen |
A1, AM |
Der Erwerb der Führerscheinklasse A2
Ausbildung
- Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse A2 (Leichtkrafträder) ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschule.
- Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff (à 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.
- Die praktische Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der Führerscheinerwerber ab. Verpflichtend sind 5 Fahrstunden (à 45 Minuten) Überland (Bundes- oder Landstraße), 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.
- Falls der Prüfling bereits den Führerschein A1 besitzt, gilt Folgendes:
- Hat der Bewerber Klasse A1 noch nicht zwei Jahre, reduziert sich die Zahl der Sonderfahrten auf 3 Fahrstunden Überland, 2 Autobahn und 1 bei Dunkelheit.
- Wer seit zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A2 ist, braucht keine Theorie- und Praxisstunden mehr zu nehmen. Der Fahrlehrer muss sich aber – bevor er den Fahrschüler zur Prüfung vorstellt – davon überzeugen, dass er in der Praxis die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Prüfung
- In der theoretischen Prüfung muss der Prüfling einen Testbogen mit 30 Fragen (20 Grundstoff, 10 Zusatzstoff) beantworten, ab 11 Fehlerpunkten hat er die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.
- Die fahrpraktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten und findet innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen statt. Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung gemacht werden.
Benötigte Unterlagen und Nachweise
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über einen Sehtest
- Nachweis über einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Geburtsurkunde