Moped, Mokick, Roller, Quads und Trikes
Die Klasse AM beinhaltet die früheren Führerscheinklassen M und S. Die wichtigsten Bestimmungen für zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge im Überblick:
Mindestalter | 15 Jahre
Seit dem 28.07.2021 dürfen Jugendliche in ganz Deutschland den Führerschein AM mit 15 Jahren machen. Im Ausland dürfen sie erst ab 16 fahren. |
Fahrerlaubnisklasse | Führerscheinklasse AM |
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit | 45 km/h |
Motorleistung | Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner): Hubraum max. 50 ccm.; andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel): max. 4 kW Nutzleistung; Elektromotor: max. 4 kW Nenndauerleistung |
Ausbildung | Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule |
Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung |
Kennzeichen | Versicherungskennzeichen, Haftpflichtversicherung |
Helmpflicht | ja |
Der Erwerb der Führerscheinklasse AM
Ausbildung
Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse AM ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschule.
- Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben (je 90 Minuten).
- In der Praxis erfolgt eine Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben, sie hängt von den Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der Führerscheinerwerber ab.
Prüfung
- In der theoretischen Prüfung muss der Prüfling einen Testbogen mit 30 Fragen (20 Grundstoff, 10 Zusatzstoff) beantworten, ab 11 Fehlerpunkten hat er die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.
- Für die praktische Prüfung ist eine 45-minütige Fahrt innerhalb von Ortschaften vorgesehen.
- Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung gemacht werden.
Benötigte Unterlagen und Nachweise
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über einen Sehtest
- Nachweis über einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Geburtsurkunde