Mofa und Mofafahren auf einen Blick
Mindestalter | 15 Jahre |
Fahrerlaubnisklasse | kein Führerschein nötig, aber eine Prüfbescheinigung |
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit | 25 km/h |
Hubraum des Motors | maximal 50 cm³ |
Verhältnis Leistung/Leermasse | mehr als 0,2 kW/kg |
Ausbildung | Theoretische und praktische Fahrausbildung in Schule oder Fahrschule |
Prüfung | Theoretische Prüfung für Prüfbescheinigungserwerb |
Kennzeichen | Versicherungskennzeichen, Haftpflichtversicherung |
Helmpflicht | ja |
Eingeschlossene Klassen | keine |
Mofa-Prüfbescheinigung in der Schule
In folgenden Bundesländern können Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Mofakurses eine Ausbildungsbescheinigung in der Schule erwerben, mit der sie sich bei einer Prüfstelle zur theoretischen Prüfung anmelden können: Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Der Mofakurs wird von einer Lehrkraft geleitet, die einen Fortbildungskurs zum Mofakurslehrer absolviert hat.
Mofakurse finden meist als halbjährliche Arbeitsgemeinschaft statt und sind auf 18 Doppelstunden angelegt. Ideal ist das Verhältnis 1:1 von Theorie und Fahrpraxis.
Mofa-Prüfbescheinigung in der Fahrschule
Ausbildung
Fahrschulen bieten spezielle Mofakurse an.
- Die Theorie umfasst 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten. Kommen Theoriekurse in einer Fahrschule nicht zustande, können die Bewerber auch gemeinsam mit Fahrschülern der Führerscheinklassen AM, A1 oder A2 einen Kurs besuchen, der allerdings über 12 Doppelstunden geht.
- Daneben sind 90 Minuten praktische Fahrausbildung vorgeschrieben.
Prüfung
Die Prüfung ist nur theoretisch, der Prüfling muss digital einen Testbogen mit 20 Fragen beantworten. Hat er weniger als 8 Fehlerpunkte, erhält er die Bescheinigung.
Benötigte Unterlagen und Nachweise
- Biometrisches Passbild
Sonstiges
Führerscheinbesitzer benötigen zum Mofafahren keine Prüfbescheinigung. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, benötigt selbst dann keine, wenn er keinen Führerschein besitzt.