Mofa und Mofa fahren auf einen Blick
Mindestalter | 15 Jahre |
Fahrerlaubnisklasse | kein Führerschein nötig, aber eine Prüfbescheinigung |
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit | 25 km/h |
Hubraum des Motors | maximal 50 ccm |
Ausbildung | theoretisch und praktisch, in Schule oder Fahrschule |
Prüfung | theoretische Prüfung für Prüfbescheinigungserwerb |
Kennzeichen | Versicherungskennzeichen, Haftpflichtversicherung |
Helmpflicht | ja |
Versicherungskennzeichen
Neue blaue Kennzeichen für Mofas seit 1. März 2021
Das neue Versicherungsjahr für Mofas und Mopeds hat begonnen. Seit dem 1. März sind nur noch die neuen blauen Versicherungskennzeichen gültig. Wer weiter mit den alten schwarzen fährt, macht sich strafbar und verliert seinen Haftpflichtschutz. Das kann teuer werden. Bei einem selbstverschuldeten Unfall ersetzen zwar Versicherung und Verkehrsopferhilfe zunächst den Schaden des Opfers. Sie können ihre Aufwendungen aber vom Unfallverursacher zurückfordern. Daneben drohen weitere Konsequenzen. Zwar gelten Minderjährige, die mit alten Zeichen erwischt werden, nicht als vorbestraft, allerdings müssen sie ihr Vergehen meist durch Sozialstunden abarbeiten.
Das neue Versicherungskennzeichen gilt für alle Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds oder kleine Roller, die nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren können. Eine Anmeldung beim Straßenverkehrsamt ist nicht notwendig. Jugendliche unter 18 benötigen aber eine Unterschrift der Eltern, um den Versicherungsvertrag abzuschließen.