Der Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung
Mofafahrer brauchen zwar keinen „Führerschein“, müssen aber eine Prüfung ablegen. § 5 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sieht öffentliche Schulen oder private Ersatzschulen als Träger der Mofa-Ausbildung vor, wenn die zuständigen Landesbehörden diese anerkennen.
Mofa-Ausbildungsbescheinigung in der Schule
In folgenden Bundesländern können Jugendliche den Mofakurs in der Schule machen: Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Der Kurs wird von einem Lehrer geleitet, der einen Ausbildungskursus zum Mofakurslehrer absolviert hat. Die Ansprechpartner in den einzelnen Bundesländern haben wir für Sie aufgelistet.
Die Prüfung legen die Schüler anschließend beim TÜV oder der DEKRA ab. Dazu benötigen sie eine Ausbildungsbescheinigung.
Mofa-Prüfbescheinigung in der Fahrschule
Fahrschulen bieten spezielle Mofakurse an. Die Theorie umfasst 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten. Daneben sind 90 Minuten praktische Fahrausbildung vorgeschrieben. Kommen Theoriekurse in einer Fahrschule nicht zustande, können die Bewerber auch gemeinsam mit Fahrschülern der Führerscheinklassen M, A1 oder A einen Kurs besuchen, der allerdings über 12 Doppelstunden geht.
Prüfung
Die Prüfung ist nur theoretisch, der Prüfling muss online einen Testbogen mit 20 Fragen beantworten. Hat er weniger als 8 Fehlerpunkte, erhält er die Bescheinigung.
Sonstiges
Führerscheinbesitzer benötigen zum Mofafahren keine separate Prüfbescheinigung. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, benötigt selbst dann keine, wenn er keinen Führerschein besitzt.
Download
Formular: Ausbildungsbescheinigung zum Mofakurs - neu seit 1/2017