Mit dem Mofa sind Jugendliche erstmals motorisiert unterwegs. Damit tragen sie auch mehr Verantwortung im Straßenverkehr – für sich und andere. Die wichtigsten Infos zum Mofafahren.
Was darf man mit 15 fahren?
Das klassische Mofa mit seinem unverkennbaren Rahmen gibt es kaum noch. Ursprünglich waren Mofas reine Fahrräder mit Hilfsmotor, daher der Name, der eine Abkürzung von Motorfahrrad ist. Um fahren zu dürfen, brauchen Jugendliche eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Inzwischen sind fast alle Mofas Motorroller, erkennbar an ihrem Rahmen mit Trittbrett und Beinschutz, kleinen Rädern und Riemenantrieb. Wichtig bei der Zuordnung in die Kategorie „Mofa“ ist die Bauart. Es darf nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen. Motorroller sind eigentlich Kleinkrafträder und dürfen erst ab 16 mit Führerscheinklasse AM gefahren werden. Sie lassen sich aber beim Händler auf 25 km/h herunterdrosseln. Sie sind also doppelt attraktiv: Nach einem Jahr kann man die Drosselung wieder aufheben, zudem machen Roller auch optisch etwas her.
Schutzkleidung
Mofas haben keine Knautschzone. Deshalb darf man nur mit entsprechender Schutzkleidung auf die Straße. Für Mofafahrer besteht Helmpflicht. Am besten eignet sich ein gut sitzender Integralhelm (Vollvisierhelm), der zur besseren Sichtbarkeit möglichst auffällige Farben und Signalstreifen haben sollte. Er muss der ECE-Norm entsprechen.
Boxershorts und Sandalen gehören an den Strand, nicht aufs Mofa. Bei einem Sturz schützt strapazierfähige Kleidung: Lange Hose und festes Schuhwerk sind empfehlenswert.
Die notwendigen Papiere
Folgende Papiere müssen Mofafahrer dabeihaben:
- die Mofaprüfbescheinigung.
- die Betriebserlaubnis des Mofas/Mofarollers: Sie beinhaltet technische Daten zum Fahrzeug, die Fahrzeugidentifizierungsnummer sowie Name und Anschrift des Besitzers.
- den Versicherungsnachweis: Jeder Halter muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Neben dem Versicherungsnachweis bekommt man ein Versicherungskennzeichen, das hinten am Mofa angebracht wird. Zum 1. März jeden Jahres beginnt ein neues Versicherungsjahr. Damit erhält man jeweils ein neues Kennzeichen, das jährlich die Farbe (Blau, Grün, Schwarz) wechselt.