Gute Bremsen und eine funktionierende Beleuchtung sind ein absolutes MUSS! Der Gesetzgeber macht eine Reihe von Vorgaben, die ein verkehrssicheres Fahrrad erfüllen muss und ohne die es im Straßenverkehr nicht genutzt werden darf.
Das verkehrssichere Fahrrad
Vorgeschrieben sind:
- zwei voneinander unabhängige Bremsen,
- eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte,
- eine Lampe (vorne),
- ein weißer Reflektor (vorne),
- ein rotes Rücklicht,
- ein roter Reflektor (hinten): Rücklicht und Reflektor können integriert sein. Ein zweiter Reflektor ist ratsam, seit 2017 aber nicht mehr vorgeschrieben.
- vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen,
- rutschfeste und fest verschraubte Pedalen, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind.
Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.
Ohne diese Ausstattung darf ein Rad nicht im Straßenverkehr gefahren werden. Die Beleuchtung muss auch tagsüber funktionieren, die Rückstrahler müssen immer vollständig sein.
Beleuchtung
Die Beleuchtungsanlage ist besonders störanfällig: Kabelverbindungen können reißen, Glühbirnen durchbrennen, der Dynamo schwer laufen oder ausfallen, Akku oder Batterie leer sein. Deshalb sind die beiden Speichenrückstrahler pro Rad sowie der vordere und hintere Rückstrahler so wichtig. Sie garantieren ein Minimum an Sichtbarkeit, auch bei ausgefallener Beleuchtung oder Radstillstand.
Scotchlite Speichenreflektoren (der Firma 3M) sind ebenfalls zugelassen und können anstelle der Katzenaugen oder des retroreflektierenden weißen Streifens verwendet werden: Bedingungen ist, dass alle Speichen einen Reflektor haben.
Nützlich, aber nicht vorgeschrieben
Empfehlenswert sind ferner:
- ein Kettenschutz, damit keine Kleidung in die Kette gerät und Stürze verursacht,
- ein Gepäckträger,
- Schutzbleche vorn und hinten,
- eine Gangschaltung,
- ein Fahrradständer,
- ein Fahrradschloss.