Die Rad-Beleuchtung trägt wesentlich zur Sicherheit bei. Aus gutem Grund schreibt der Gesetzgeber Beleuchtung und Reflektoren ausführlich vor. Auch der Fahrer soll nicht als Dunkelmann unterwegs sein. Kleidung mit Reflexmaterial, reflektierendes Zubehör und ein Helm mit Rückleuchte machen ihn bei Dunkelheit früher sichtbar.

Das ist vorgeschrieben!

Vorgeschrieben sind an einem Fahrrad vorne eine Lampe und ein weißer Reflektor (Integration in Scheinwerfer ist zulässig), hinten ein rotes Rücklicht sowie ein roter Reflektor (können ebenfalls integriert sein, ein zweiter Reflektor ist ratsam, seit 2017 aber nicht mehr vorgeschrieben). Dazu kommen gelbe Rückstrahler in den Pedalen und vier gelbe Katzenaugen oder retroreflektierende, silberne Streifen an Reifen und/oder den Speichen des Vorder- und des Hinterrades. Die Beleuchtung muss auch tagsüber funktionstüchtig sein.

Empfehlenswert sind Scheinwerfer und Rückleuchten mit Standlichtfunktion. Nabendynamos sind geeigneter als Seitenläufer, da sie zuverlässiger und leichter bedienbar sind. Die Beleuchtung kann dynamobetrieben sein, seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.

Rennräder bis 11 Kilo dürfen bei einer Teilnahme an Rennen und im Training von Sportvereinen auch ohne Licht benutzt werden. Entgegen landläufiger Meinung gilt die Regel nicht für Mountainbikes, sondern nur für Rennräder.


Rundum sichtbar

Retroreflektierende Speichen, die es auch zum Nachrüsten gibt, bringen ein weiteres Sicherheitsplus. Das zahlt sich aus. Da sie rund sind, strahlen sie Scheinwerferlicht auch dann zurück, wenn es in spitzem Winkel einfällt.

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Sichtbarkeit ist Sicherheit. Runde Speichenreflektoren sind besonders wirksam, da sie Scheinwerferlicht aus nahezu 360° zurückstrahlen.


Fahrradhelme mit Rückleuchte tragen ebenfalls zur Sicherheit bei. Radfahrer werden auf dem Radweg hinter parkenden Autos immer gut gesehen.