Radwege und spezielle Regelungen für Radfahrer können sehr hilfreich sein und dienen der Sicherheit. Sie bergen aber auch spezifische Gefahren.
Was die Sicherheit erhöht:
- Radfahrstreifen und Radwege sind sinnvoll, wo starker Autoverkehr herrscht. Sie müssen Mindestanforderungen hinsichtlich Breite, Beschaffenheit und Führung genügen, damit sie einen Sicherheitsgewinn darstellen. In Wohnstraßen ist es meist besser, wenn Radfahrer im Mischverkehr auf der Fahrbahn mitfahren.
- Schutzstreifen sind Fahrspuren für Radfahrer, die durch eine unterbrochene Linie von der Fahrbahn abgetrennt sind. Sie werden eingerichtet, wo der Raum für Radfahrstreifen nicht ausreicht. Schutzstreifen dürfen bei Bedarf von Autofahrern überfahren werden, wenn Radfahrer nicht gefährdet werden.
- Querungshilfen sind erforderlich, wo Radfahrer Verkehrsstraßen oder andere wichtige Straßen kreuzen. Infrage kommen neben ausreichend breiten Mittelstreifen Mittelinseln und Ampeln.
- Gestaltung der Knotenpunkte: An Kreuzungen, Einmündungen und stark frequentierten Zufahrten müssen Radfahrer geschützt werden. Eine deutliche Markierung des Radweges oder Fahrbahnanhebungen an kritischen Stellen machen Autofahrer auf den Radverkehr aufmerksam.
- Indirektes Linksabbiegen in einer speziellen Führung kann an stark befahrenen, mehrspurigen Straßen sinnvoll sein.
- Vorverlegte Haltelinien und ausgeweitete Aufstellzonen an Ampeln dienen dem Schutz vor rechts abbiegenden bzw. anfahrenden Autofahrern: Die Radfahrer stellen sich bei Rot vor den Autofahrern auf und stehen so im sichtbaren Bereich. Auch vorverlegte Grünphasen für Radfahrer sind hilfreich.
- Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen sind notwendig, wo Radfahrer sich die Fahrbahn mit dem Autoverkehr teilen, etwa in Wohnstraßen. Im Bereich der Ein- und Ausgänge von Schulen können Fahrbahnanhebungen Radfahrer und querende Fußgänger schützen.
- Die Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer ist bei niedriger Verkehrsdichte eine sinnvolle Maßnahme, die dem Radfahrer mehr Möglichkeiten bei der Streckenwahl bietet.
- Fahrradstraßen sind speziell für Radfahrer. Sie dürfen von anderen Fahrzeugen nur befahren werden, wenn dies durch entsprechende Zusatzschilder (z.B. „Pkw frei“) ausgewiesen wird und der Verkehr auf Anlieger beschränkt ist. Radfahrer dürfen zu zweit nebeneinander fahren.
Was die Sicherheit beeinträchtigt:
- Beeinträchtigungen der Sicht ergeben sich, wenn Radwege hinter Parkbuchten verlaufen. Auch um Konflikte mit nach rechts aussteigenden Personen zu vermeiden, ist es oft günstiger, einen Radfahrstreifen einzurichten und die Parkbuchten ganz nach außen zu verlegen.
- Zugeparkte Radwege zwingen Radfahrer, auf die Fahrbahn oder den Gehweg auszuweichen. Durch bauliche Maßnahmen (z.B. Poller) kann unerlaubtes Parken wirksam verhindert werden, ansonsten ist eine verstärkte Überwachung ratsam.
- Linke Radwege (Zweirichtungsradwege) sind im Bereich der Schulwege nicht zu empfehlen. Wo es sie gibt, müssen sie besonders gesichert werden, entweder durch Ampelanlagen oder durch Fahrbahnanhebungen in den Einmündungsbereichen.
- Schlaglöcher, holprige Beläge oder falsch platzierte Einbauten (Lichtmasten, Blumenkübel, Litfaßsäulen) beeinträchtigen die Nutzung von Radwegen. Enge Kurven, Kanten und abrupte Verschwenkungen sollten ebenfalls vermieden oder beseitigt werden.
Auf dem Land finden Radfahrer andere Verkehrsverhältnisse vor.
(nach: GDV: Neue Schule – neue Wege. Informationen zur Schulwegsicherung für Eltern, Schulen und Behörden. Sabine Degener, Michael Heß, Klaus Schuh, Berlin 2006, S. 32 f.)