Wer bei einer Panne oder einem Unfall auf einer Autobahn oder Landstraße sein Fahrzeug verlässt, ist in den meisten europäischen Ländern verpflichtet, eine Warnweste zu tragen. Auch in Deutschland gibt eine Warnwestenpflicht für Pkw, Lkw und Busse. Anders als in vielen anderen Ländern sind in Deutschland Motorräder ausgenommen.
Warnwesten sind in den meisten europäischen Ländern Pflicht
In den meisten Ländern reicht pro Fahrzeug eine Weste. Allerdings darf dann auch nur einer aussteigen. Verstöße können teuer werden. Je nach Land fällt das Bußgeld unterschiedlich hoch aus, wenn man ohne Warnweste sein Fahrzeug verlässt, um ein Warndreieck aufzustellen.
In etlichen Ländern gibt es neben einer „Trage-“ auch eine „Mitführpflicht“. Man muss bei einer Kontrolle eine Warnweste dabeihaben. Sie sollte vom Fahrersitz aus gut erreichbar sein. In vielen Ländern gilt die Regel – anders als in Deutschland – auch für Motorradfahrer.
Warnwestenpflicht besteht in:
Belgien
Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften. Gilt auch für Motorradfahrer. Eine Warnweste pro Fahrzeug ist vorgeschrieben.
Bulgarien
Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften. Gilt auch für Motorradfahrer.
Deutschland
Mitführ- und Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften.
Finnland
Wer bei einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlässt, muss eine Warnweste oder retroreflektierende Kleidung tragen. Warnweste empfohlen.
Frankreich
Mitführ- und Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften.
Italien
Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften.
Kroatien
Mitführ- und Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs bei einem Unfall innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Gilt auch für Motorradfahrer.
Luxemburg
Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften. Gilt auch für Motorradfahrer.
Norwegen
Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften. Gilt nur für Fahrzeuge mit norwegischem Kennzeichen, auch Mietfahrzeuge.
Österreich
Mitführ- und Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften.
Portugal
Mitführ- und Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften. Gilt nur für in Portugal zugelassene Fahrzeuge, auch Mietfahrzeuge.
Rumänien
Mitführ- und Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften.
Serbien
Mitführ- und Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs.
Slowakei
Mitführ- und Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften. Gilt auch für Motorradfahrer.
Slowenien
Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen oder Schnellstraße.
Spanien
Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften.
Tschechien
Mitführ- und Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften. Achtung: In Tschechien muss auch für jeden Mitfahrer eine Weste mitgeführt werden.
Ungarn
Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften. Gilt auch für Motorradfahrer.
Europäische Norm EN 471
Achten Sie beim Kauf einer Warnweste darauf, dass sie dem europäischen Standard entspricht und mit dem Kontrollzeichen EN471 versehen ist. Farblich können Sie zwischen Gelb, Rot und Orange wählen.
Westen bieten Sicherheit
Auch in Ländern ohne Warnwestenpflicht ist es sicherer, eine dabeizuhaben und sie beim Verlassen des Fahrzeugs zu tragen, besonders bei Nacht und schlechtem Wetter. So werden Sie schon von Weitem deutlich besser gesehen.